Erbausschlagung,

  • Muss man die Erbschaft ausschlagen?

    Muss man die Erbschaft ausschlagen?

    Im Erbrecht geht gemäß §§ 1922,1942 BGB das Vermögen des Verstorbenen (Erblassers) mit seinem Tod auf seine Erben über. Dies passiert per Gesetz, ohne dass es einer Annahmeerklärung der Erbschaft bedarf. Insoweit besteht jedoch bis zur endgültigen Klärung, ob der (so) berufene Erbe auch Erbe bleibt oder diese eventuell ausschlägt, ein Schwebezustand, welcher durch eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft beendet werden würde. Der Erbe hat gemäß § 1943 BGB die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen, wobei die Ausschlagung innerhalb einer Frist von 6 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in welchem er von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 BGB) erfolgen muß. Erfolgt die Berufung zum Erbe durch Verfügung von Todes wegen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntwerden dieser durch das Nachlassgericht § 1944 BGB, was in der Regel die Testamentseröffnung ist. Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder hält sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Frist zur Ausschlagung 6 Monate. Die vorbezeichneten Fristen zur Ausschlagung werden nur gewahrt, wenn die dahingehende Erklärung vor Fristablauf dem Nachlassgericht zugeht. Im Falle, dass der Erbe die Erbschaft ausdrücklich angenommen hat, besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, die Erbschaft auszugeschlagen. Nur unter ganz besonderen Umständen, zum Beispiel im Falle des Irrtums, der Täuschung oder einer etwaigen Drohung, welche zur Annahme geführt hat, hat der Erbe gegebenenfalls die Möglichkeit, seine einmal getroffene Entscheidung zur Annahme oder aber auch zur Ausschlagung der Erbschaft anzufechten, wobei auch insoweit Fristen einzuhalten sind.

    Ob Sie eine Erbschaft annehmen sollten, hängt vordergründig von dem Umfang des Nachlasses ab, welcher nicht nur aus einem Guthaben, sondern auch aus Nachlassverbindlichkeiten (zum Beispiel Schulden) bestehen kann, wobei Sie für Letztere im Falle der Annahme der Erbschaft oder der Beendigung des oben genannten Schwebezustandes durch Ablauf der Ausschlagungsfrist persönlich haften, wobei insoweit gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Einschränkung oder gar Beseitigung einer dahingehenden Haftung besteht. Im Falle, dass Sie die Erbschaft annehmen, sollten Sie Feststellungen zum Umfang des Nachlasses nach Ihrer Kenntnis festhalten und von einem Notar beglaubigen lassen (Tatsachenbescheinigung), um bei einer späteren Kenntnis über etwaige unbekannte Nachlassverbindlichkeiten durch zum Beispiel eine spätere Forderungsanmeldung, Ihren Irrtum über den Umfang des Nachlasses im Rahmen einer etwaigen späteren Anfechtung der Erbschaftsannahme glaubhaft machen zu können. Ob diese jedoch im konkreten Fall erfolgreich ist, hängt von weiteren Umständen ab, auf welche hier nicht näher eingegangen wird.

    Die Ausschlagung der Erbschaft selbst erfolgt durch Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht, wobei diese Erklärung zu ihrer Wirksamkeit entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben ist (§ 1945 BGB) . Sollte die vorgeschriebene Form und Frist nicht eingehalten werden, ist die Ausschlagung der Erbschaft unwirksam.

    Insbesondere im Erbrecht sollte eine anwaltliche Beratung vor einer etwaigen Annahme einer Erbschaft oder gar Ausschlagung einer solchen in Anspruch genommen werden. Als Rechtsanwalt in Oranienburg berate ich Sie im Erbrecht -unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall- über die Möglichkeiten und Risiken einer etwaigen Annahme -sei es ausdrücklich oder durch stillschweigenden Ablauf der Ausschlagungsfrist - oder gar beabsichtigten Ausschlagung der Erbschaft, wobei ich Sie im Erbrecht auch gerne bei der aktiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche, von der Beantragung des Erbscheins bis hin zur Erbauseinandersetzung und der damit verbundenen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte oder die (Mit-) Erben vertrete.

  • Rechtsanwalt Oranienburg Erbrecht

    Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg zum ErbrechtRechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg zum Erbrecht

    Die Kanzlei von Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg für Zivilrecht, wozu auch das Erbrecht zählt, besteht seit dem Jahr 2000. Die Anwaltskanzlei hatihren Sitz in Oranienburg in der Nähe des Amtsgerichts Oranienburg unweit der Orte Hohen Neuendorf, Velten, Hennigsdorf und u.a. Birkenwerder. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg zum Erbrecht, arbeite für Sie als Dienstleistungsunternehmen mit moderner Technik sowie der Nutzung von  Datenbanken für juristische Recherchen u.a. im Erbrecht. Hierdurch kann bei Streitigkeiten über z.B. den Erbschein, den Pflichtteil, der Auslegung eines Testaments oder gar der Erbauseinandersetzung auf die aktuellen Quellen von Gerichtsentscheidungen im Erbrecht zugegriffen werden, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

    Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg zum Erbrecht hat das Anliegen, Sie bei ihren auftretenden rechtlichen Problemen im Erbrecht fachgerecht und umfassend zu beraten und sich für die Durchsetzung ihrer Ansprüche einzusetzen. Bei der Führung des Mandats werden sie transparent und offen über die Strategien und möglichen Lösungen ihres Problems beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich durch Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg zum Erbrecht vertreten.

    Auf dieser Internetseite finden sie allgemeine Informationen zum Erbrecht, wobei besonderes Augenmerk auf in der Praxis häufig auftretende Fragen und Besonderheiten in diesem Rechtsgebiet gelegt wurde. Hierbei wird links in der Gliederung eine Unterteilung in die gesetzliche und gewillkürte (z.B. testamentarische) Erbfolge vorgenommen, dessen Unterpunkte jeweils weitergehende Informationen geben sollen, wobei neben der Auslegung von letztwilligen Verfügungen ein kleiner Überblick über das Erbscheinsverfahren, die Erbausschlagung, den Erbvertrag, den Pflichtteil, die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Auskunftsansprüche und die Verjährung bestimmter erbrechticher Ansprüche abschließend mit aufgenommen wurde.

    Als Terminsvertreter, Unterbevollmächtigter oder gar Korrespondenzanwalt stehe ich auch Kollegen als Rechtsanwalt / Anwalt in Oranienburg im Erbrecht zur Verfügung, um die Ansprüche derer Mandanten vor den hiesigen Gerichten zielgerichtet durchzusetzen.

    Die Beiträge auf dieser Internetseite sollen Ihnen einen kleinen Einblick in das Erbrecht geben, wobei auf Grund des Umfanges eine Auswahl unter Berücksichtigung der in der Praxis häufig auftretenden Probleme getroffen wurde. Die Beiträge dienen lediglich der Information und ersetzen nicht eine Rechtsberatung. Beachten Sie insoweit bitte auch den Haftungsausschluß im Impressum.